Wir erstellen seit 2006 Energieausweise, komplizierte Gebäudegeometrie, unterschiedliche Heizungsanlagen in einem Gebäude, nicht vorhandene Baupläne oder unterschiedliche Dämmstandards sind für uns kein Hindernis.

In uns finden Sie einen professionellen und zuverlässigen Ansprechpartner vor Ort.


Der Energieausweis ist Pflicht für Immobilienbesitzer, die ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten, verkaufen oder verpachten.


Seit 1. Mai 2014 hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen.


Wann benötigen welche Gebäude welchen Energieausweis ?


Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde: Bedarforientierte Energieausweis.


Wurde das Gebäude saniert und entspricht nachweislich dem energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 oder besser. Besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarf- oder Verbrauchsausweis.


Häuser deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurden oder mehr wie vier Wohneinheiten, haben generelle Wahlfreiheit zwischen bedarforientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.


Einen bis zu über 20% geringeren Endenergiebedarf sind nach Datenaufnahme vor Ort und einer detaillierter Berechnung bei einem bedarfsorientierten Energieausweis möglich,

gegenüber einer Berechnung im Kurzverfahren nach vereinfachter Datenermittlung (Baualtersklassen, Vereinfachung beim geometrischen Aufmaß, pauschale Ansätze für die Anlagentechnik) nach GEG.

 

Die Ausweise haben alle eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.


Nichtwohngebäude im Bestand

Ab 1.Juli 2009


Für Neubauten

Der Bauherr erhält den Energieausweis vom Architekten oder Bauträger.